Dienstag, 22. April 2014

22 April – elektronische Aufenthaltstitel

Heute habe ich meine elektronischen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Kreises Steinburg abgeholt. Denn in meinem US Reisepass steht meine Adresse nicht und immer wieder habe ich Probleme – z.B. bei der Auslieh von Geräte.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), im Gesetz ausschließlich als Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium bezeichnet, ist eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland sein Aufenthaltsrecht nachweist.

Der elektronische Aufenthaltstitel trat am 1. September 2011 an die Stelle des früher in den Nationalpass eingeklebten Aufklebers und ähnelt in Aussehen und Funktion dem deutschen Personalausweis. Bisher war mein Aufenthaltstitel in meinem Pass, aber auch dort ohne Adresse.

Die Einbeziehung biometrischer Erkennungsmerkmale soll einen wichtigen Schritt darstellen, eine verlässlichere Verbindung zwischen dem Inhaber und dem Aufenthaltstitel zur Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung zu schaffen. Inhaber elektronischer Aufenthaltstitel haben die Möglichkeit, ihre Identität in der elektronischen Kommunikation – sowohl im E-Government als auch im E-Business – nachzuweisen.

Bereits in der Konzeptionsphase für den elektronischen Personalausweis wurde festgelegt, den elektronischen Aufenthaltstitel in technischer Hinsicht weitgehend identisch auszugestalten und insbesondere die Funktionalität eines elektronischen Identitätsnachweises auch für die Inhaber elektronischer Aufenthaltstitel vorzusehen.

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