Donnerstag, 4. März 2010

04. März - Scrabble


Heute habe ich mit eine Klasse zum Semester Abschluss Scrabble auf Englisch gespielt. Ich spiele sehr gerne Scrabble und gegen nicht Muttersprachler gewinne ich fast immer - allerdings gegen meine Mutter gewinne ich fast nie.

1931 erfand der amerikanische Architekt Alfred Mosher Butts die Urform des Spiels, das er zunächst „Lexico“ nannte. Laut Firmengeschichte war es Butts Ziel, ein Spiel zu schaffen, das zur Hälfte von den Fähigkeiten der Spieler und zur anderen Hälfte durch Glück beeinflusst wird.

Die Grundregeln des Spiels waren bereits in der Urfassung „Lexico“ dem heutigen „Scrabble“ vergleichbar (unterschiedliche „Buchstabenwerte“, ungleichmäßige Verteilung des Buchstabenvorkommens, etc.), es wurde jedoch nicht auf einem Brett gespielt, sondern Punkte wurden ausschließlich anhand der Länge und Buchstabenzusammensetzung der Wörter vergeben.

Der Legende nach soll sich Butts bei der Frage, wie oft welche Buchstaben vorkommen müssen, an einer von ihm vorgenommenen statistischen Auswertung der Buchstabenhäufigkeit einer Titelseite der New York Times orientiert haben.

Kommerziell war „Lexico“ kein Erfolg. Butts erhielt kein Patent auf seine Erfindung und verkaufte nur rund 200 selbstgefertigte Exemplare. Er bot das Spiel die beiden größten Spielhersteller in den USA Parker Brothers und Milton Bradley an, diese zeigten aber kein Interesse, sein Spiel zu verkaufen.

Inspiriert durch die gerade aufgekommenen Kreuzworträtsel entschloss sich Butts 1938, „Lexico“ um ein eigenes Spielfeld zu erweitern und es in „Criss-Crosswords“ umzubenennen. In den folgenden Jahren änderte er Details am Spielfeld ebenso wie an den Regeln, ohne jedoch das Spielprinzip im Wesentlichen zu verändern. Doch auch dies versprach keinen kommerziellen Erfolg – kein Hersteller kaufte das Spiel und Butts legte die weitere Entwicklung bis 1948 auf Eis.

Der Siegeszug des Spiels begann mit James Brunot, einem Anwalt und „Criss-Crosswords“-Spieler der ersten Stunde, der die Herstellungs- und Vertriebsrechte an dem Spiel gegen Zahlung einer Provision pro verkauftes Spiel im Jahr 1948 von Butts übernahm. Am 1. Dezember 1948 wurde es erfolgreich patentiert. Es war Brunot, der dem Spiel seinen heutigen Namen gab und die Marke „Scrabble“ am 16. Dezember 1948 beim Markenamt anmeldete.

In den Jahren von 1949 bis 1952 stellte Brunot das Spiel in eigener Regie her und verkaufte bis zu 90.000 Exemplare im Jahr. 1952/53 lizenzierte Brunot die Herstellung für die USA und Kanada an den amerikanischen Spielhersteller Selchow and Righter. 1972 kaufte Selchow and Righter das Warenzeichen und die Exklusivrechte an Scrabble von Butts für den nordamerikanischen Markt. 1986 wurde Selchow and Righter von Coleco übernommen; nach der baldigen Insolvenz von Coleco übernahm Hasbro 1989 Coleco und damit die Rechte für den nordamerikanischen Markt.

Für Großbritannien lizenzierte J. W. Spear & Sons 1953 das Spiel. Schowanek lizenzierte das Spiel 1953 für Deutschland, Italien und einige andere europäische Länder. 1958 konnte J.W. Spear & Söhne eine Übernahme dieser Lizenz erreichen. 1968 wurden die Lizenzrechte (mit Ausnahme von USA und Kanada) komplett von Brunot an Spear veräußert. Spear wurde 1994 an Mattel verkauft.

Spielablauf

  • Zu Beginn des Spiels wird durch Ziehen eines Buchstabens die Reihenfolge bestimmt. Wessen Buchstabe im Alphabet an vorderster Stelle steht, beginnt zu legen. Danach geht es im Uhrzeigersinn weiter.

  • Die Spieler ziehen nun nacheinander in der Reihenfolge sieben Buchstaben aus dem Beutel und legen sie so auf ihre jeweilige Ablagebank, dass die Mitspieler sie nicht sehen können. Ziel ist es nun, mit den gezogenen Buchstaben ein Wort zu legen, das möglichst viele Punkte einbringt. Dabei muss der erste Spieler sein Wort in jedem Fall auf den Stern in der Spielfeldmitte legen. Die Wörter müssen einen Sinn ergeben. Möglich sind auch grammatische Ableitungen (beispielsweise Feldes, legte, schönes).

  • Nachdem das erste Wort gelegt wurde, füllt der Spieler sein Bänkchen wieder bis auf sieben Buchstaben auf. Nun ist der nächste Spieler an der Reihe und versucht ebenfalls, mit seinen Buchstaben eine hohe Punktzahl zu erreichen. Im Scrabble kann generell ein neues Wort gelegt oder ein bestehendes Wort durch Anhängen von Buchstaben erweitert werden, allerdings muss immer an einen Buchstaben des bestehenden „Wortgerüsts“ angelegt werden. Es wird immer die Punktzahl des gesamten neuen Wortes beziehungsweise aller neu entstandenen Wörter berechnet. Ausgenommen hiervon sind bereits belegte Bonusfelder. Für das Ablegen aller sieben Buchstaben gibt es 50 Bonuspunkte.

  • Sind alle Spieler einmal an der Reihe gewesen, ist die erste Runde abgeschlossen und die zweite Runde beginnt in der gleichen Reihenfolge. Falls ein Spieler mal nicht legen kann oder legen möchte, kann er auch passen und entweder keinen oder bis zu sieben Buchstaben austauschen. Es müssen jedoch noch mindestens sieben Buchstaben im Buchstabenvorrat vorhanden sein. Er darf dann erst wieder in der folgenden Runde ein neues Wort legen.

  • Das Spiel ist beendet, wenn keine Buchstaben mehr im Säckchen sind und ein Spieler keine Buchstaben mehr auf dem Bänkchen hat beziehungsweise alle Spieler einmal gepasst haben. Der Punktewert der auf dem Bänkchen verbliebenen Buchstaben wird abgezogen und demjenigen Spieler, der das Spiel durch Aufbrauchen des Buchstabenvorrates beendete, gutgeschrieben. Sieger ist der Spieler mit den meisten Punkten.

Was nicht erlaubt ist
  • Kein Wort darf diagonal gelegt werden − nur waagerecht und senkrecht.

  • Eigennamen von Personen und geografischen Objekten dürfen nicht gelegt werden: Karl, Anne, Schmidt, Kowalski, Berlin, Hamburg,Schweiz, Uruguay, Rhein und so weiter sind verboten. Gesetzt werden dürfen hingegen Namen, die im allgemeinen Sprachgebrauch noch eine andere Bedeutung haben, zum Beispiel Horst (Raubvogelnest), Urs (Genitiv von Ur), Müller (Beruf) oder Seine (Possessivpronomen).

  • Markenbezeichnungen (Opel, Audi, Persil etc.) dürfen auch nicht gelegt werden. Darunter fällt beispielsweise auch Fön, welches ein eingetragenes Warenzeichen ist, auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch damit kein Produkt eines bestimmten Herstellers gemeint ist. Da das Verb fönen als frühere Schreibweise des Verbs föhnen weiterhin im Rechtschreibduden aufgeführt wird, ist fön als Imperativ hiervon dennoch zulässig.

  • Abkürzungen sind verboten (UKW, WC, TNT etc.). Kurzwörter, die als ein Wort gesprochen werden, dürfen aber gelegt werden (Moped,Trafo, Kilo). Ufo und Radar waren bis zur 24. Auflage des Rechtschreibdudens als unzulässige Abkürzungen vermerkt, weisen in der 25. Auflage aber kein Abkürzungsmerkmal mehr auf und gelten somit fortan als gültige Kurzwörter.

  • Für zusammengesetzte Substantive gibt es keine verbindlichen Regeln. Substantive, die nicht eindeutig und selbstverständlich, beziehungsweise nicht in einem Wörterbuch verzeichnet sind, sollten nicht gelegt werden − so darf zum Beispiel Schneckenhaus oderPfeffermühle gelegt werden, Würmerhaus, Bachkippe, Quallenknödel oder Schwimmbesteck hingegen nicht.
Bei offiziellen Turnierspielen sind nur die im zugrunde gelegten Wörterbuch aufgeführten Zusammensetzungen erlaubt. Als Wörterbuch dient in der Regel der aktuelle Rechtschreibduden.


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