Dienstag, 5. April 2011

05. April - Christliche Soziallehre


Am Wochenende hörte ich einen Begriff und damit könnte ich zuerst nicht sehr viel damit anfangen - "Christliche Soziallehre"

Die Christliche Soziallehre ist eine Sammelbezeichnung. Je nach Gesichts- und Standpunkt werden dafür auch andere Bezeichnungen verwendet: Christliche Gesellschaftslehre, Christliche Gesellschaftsethik, Christliche Gesellschaftswissenschaft, Christliche Sozialethik, Christliche Sozialwissenschaft usw. Dabei haben die einzelnen Konfessionen und deren Vertreter des Fachgebiets unterschiedliche Präferenzen. So sprechen Katholiken mehrheitlich von Soziallehre, evangelische Christen mehrheitlich von Sozialethik.

Die katholische Soziallehre geht vom Grundgedanken eines Ordo Socialis (“Soziale Ordnung”) aus, also einer vernünftigen Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Je mehr Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung an die Prinzipien der Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Nachhaltigkeit und des Gemeinwohls angenähert werden, umso mehr entspricht die politische oder wirtschaftliche Realität dem prinzipiell erreichbaren Ideal sozialer Gerechtigkeit

Prinzipien der katholischen Soziallehre sind traditionell Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität, deren Auslegung im Einzelfall stets größere Anstrengung erfordert als im politischen Alltagsgeschäft häufig zugebilligt wird. Von Personalität und der Gerechtigkeit wird man ebenso sprechen können. Hinzu kommen heute die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Option für die Armen, die ebenfalls in die Soziallehre integriert wurden.

Gemeinwohl wird verstanden als Gegenbegriff zu bloßen Einzel- oder Gruppeninteressen innerhalb einer Gemeinschaft.

Solidarität bezeichnet eine Haltung der Verbundenheit mit – und Unterstützung von – Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer. Sie drückt ferner den Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und den Einsatz für gemeinsame Werte aus.

Subsidiarität ist eine politische und gesellschaftliche Maxime, die Eigenverantwortung vor staatliches Handeln stellt. Danach sollen bei staatlichen Aufgaben zuerst und im Zweifel untergeordnete, lokale Glieder wie Stadt, Gemeinde oder Kommune für die Lösung und Umsetzung zuständig sein, während übergeordnete Glieder zurückzutreten haben. Der Subsidiaritätsgedanke tritt unter der Bedingung ein, dass das untergeordnete Glied in der Lage ist, die Probleme und Aufgaben eigenständig zu lösen. Gleichwohl darf das kleinste Glied nicht überfordert werden und die übergeordnete Ebene soll ggf. unterstützend tätig werden.

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