Dienstag, 6. April 2010

06. April - Eisenbahnübergänge


Heute morgen habe ich in Hamburg unterrichtet und danach bin ich wieder nach Itzehoe gefahren um zu übersetzten.

Das Thema meine Übersetzung heute war Eisenbahnübergänge. Hier einige Probesätze:

Ein Bahnübergang ist eine höhengleiche Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz. Die Kreuzung einer Eisenbahn mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz auf unterschiedlichem Niveau heißt Überführung oder Unterführung.

Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h sind in Deutschland Bahnübergänge unzulässig. Beim Neubau von Eisenbahnstrecken, sogenannten Neubaustrecken, ist, auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur bis zu 160 km/h beträgt, der Neubau von Bahnübergängen in der Regel nicht mehr genehmigt. Genaueres regelt hierzu das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).

Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen – Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) vom 1963 bzw. 1971 ist ein deutsches Bundesgesetz und regelt die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen.

Nach dem Gesetz sind neue Kreuzungen grundsätzlich als Überführungen auszuführen, sofern sie „nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen”. Das heißt: Bahnübergänge dürfen grundsätzlich nicht neu angelegt werden. In Einzelfällen können jedoch Ausnahmen zugelassen werden.

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz unterscheidet zwischen der Anlage einer neuen Kreuzung (§ 2) und der Änderung oder Beseitigung einer bestehenden Kreuzung (§ 3) und trifft hier Aussagen über die jeweilige Finanzierung (§§ 11, 12 und § 13). Bei der Anlage einer neuen Kreuzung gilt das Verursacherprinzip, d.h. derjenige, der den neu hinzukommenden Verkehrsweg baut, bezahlt auch die Kreuzung (§ 11 Abs. 1). Werden beide Verkehrswege gleichzeitig angelegt, werden die Kosten halbiert (§ 11 Abs. 2).


Bahnübergangssysteme

  • verschiedenen Materialien

  • Systeme bestehen aus Asphalt, Stahlbeton und Elastomeren

  • jeder Hersteller muss auf die Vorgaben der Bahn achten

  • Dazu gehören die Sicherung der Spurrille, Sicherung vor Zerstörung durch Kupplungen und Sicherung der Lage des Befestigungssystmes bis hin zur Sicherung des Verschiebens quer zur Straße

  • Befefestigungssysteme werden in fünf Gruppen eingeteilt, den Asphaltbelägen, den Elastomerplatten, den Gleistragplatten, den Stahlbetonkleinflächenplatten und den Stahlbetongroßflächenplatten.



Es waren "nur" gut 5 Seiten Text - also fast 5 Stunden arbeiten - trotzdem mehr als genug für einen Nachmittag.

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