Dienstag, 7. April 2009

07. April - US Passport


Als US Bürger habe ich natürlich auch einen Pass aus den Vereinigten Staaten. Wer mich kennt, weiß dass ich kein Vorbild abgebe was Bürokratie angeht. Nun irgendwann kurz vor Weihnachten habe ich gemerkt dass man Pass schon im April 2008 abgelaufen war.

Es dauert weitere 3 Monate bis ich endlich mein Formulare ausgefüllt hatte, mein 2" x 2" Passfoto hatte und alles nach Berlin verschickt habe.

Gestern komme ich nach Hause und finde in meinem Briefkasten eine Karte wegen einem Einschreiben was ich beim Postamt abholen sollte.

Nun um das Einschrieben abzuholen – muss ich mich ausweisen.

Womit weist ein Ausländer ohne Personalausweis aus. Natürlich mit seinem Pass.

Aber mein Pass war in dem Einschreiben – WOMIT SOLL ICH MIT DENN AUSWEISEN?

Zum Glück könnte ich Ramona eine Vollmacht ausstellen und sie hat mein Pass für mich abholen können.

Nicht nur die Deutschen liebne Bürokratie, sondern auch den Amerikanern.

Hier eine Beschreibung für das Passfoto

Die US-Behörden haben eine genaue Vorstellung davon, welche Kriterien ein Lichtbild zu erfüllen hat, um ausweistauglich zu sein:

1. Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein.
3. Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen.
4. Die Fotos müssen einen weißen Hintergrund haben.
5. Die Fotos müssen den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide Ohren müssen sichtbar sein.

Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen, vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren.

Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe oder schwarz-weiß und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm groß sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm - von der unteren Kante des Fotos gemessen- befinden. Das Foto darf keinen Rand haben.

Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).

Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
- traditionelle Gesichtsmaske oder Burka
- Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal
- Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung
- Gruppenfotos können nicht angenommen werden.

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